Pflichtversicherung:
Die Autoversicherung kann mehrere Bestandteile enthalten. Gesetzlich ist man zur Haftpflicht verpflichtet, ohne deren Nachweis ein Auto nicht zugelassen werden kann. Der Beitrag zur Haftpflichtversicherung richtet sich einerseits danach, wieviel Jahre man schon schadenfrei Auto fährt. Andererseits werden Fahrzeuge nach ihrer Schadenshäufigkeit eingestuft. Typische Anfängerfahrzeuge können im Grundbeitrag durchaus teurer sein, als z.B. ein Cabriolet, das oft nur im Sommer gefahren wird. Aber auch die Motorleistung wird bei der Prämienberechnung berücksichtigt und wieviel Kilometer im Jahr das Fahrzeug gefahren wird.
Freiwillige Zusatzversicherungen:
Eine Erweiterung der Autoversicherung besteht in der Teilkasko-Versicherung. Sie deckt Schäden am Fahrzeug wie Einbruch, Diebstahl, Feuer, Glas- und Haarwildschäden ab. Hier richtet sich der Beitrag nach dem Fahrzeugtyp. Selbst beeinflusst werden kann die Teilkasko-Versicherung durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Gängig sind Selbstbeteiligungen wie 150, 300, 500 oder 1000 Euro.
Quasi die Komfortdeckung in der Autoversicherung bietet die Vollkasko-Versicherung. Sie beinhaltet neben den Leistungen der Teilkasko-Versicherung auch alle selbst verschuldeten Schäden am Auto ausser Vorsatz und Schäden durch Alkoholgenuß des Fahrers. Auch bei der Vollkaskoversicherung richtet sich der Beitrag zunächst nach dem Fahrzeugtyp. Gleichzeitig erfolgt jedoch auch hier eine personenbezogene Einstufung nach Anzahl der bereits nachgewiesenen schadenfreien Jahre. Der Beitrag zur Vollkasko-Versicherung wird günstiger, wenn wie in der Teilkasko-Versicherung eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall vertraglich vereinbart wird. Wer schon viele schadensfreie Jahre nachweisen kann, zahlt möglicherweise für eine Vollkasko-Versicherung weniger Beitrag als für die Teilkasko-Versicherung. Dieser Vergleich sollte also nicht vergessen werden.
Weitere Rabattmöglichkeiten:
Die Autoversicherung wird von vielen Gesellschaften mit weiteren Zusatzrabatten angeboten. Sei es, daß keiner der Fahrer jünger als 25 Jahre ist, ob es Kinder unter 15 Jahre im Haushalt gibt oder das Fahrzeug nachts in einer Garage untergebracht ist. Aber auch Bündelungsrabatte gibt es, wenn neben der Autoversicherung noch weitere Sachversicherungen bei der gleichen Gesellschaft laufen oder beantragt sind.