Unterschied zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung und Privater Krankenversicherung
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erheben ihren Versicherungsbeitrag prozentual vom Bruttoverdienst, wobei davon ca. 50 % der Arbeitgeber zahlt. Darüber hinaus dürfen sie Zusatzbeiträge verlangen.
Die Leistungen aller GKV richten sich nach einem einheitlichen Versicherungskatalog und beinhalten in der Regel Basisversorgung mit teilweisen Zuzahlungen. Was der Katalog nicht beinhaltet, wird nicht gezahlt.
Anders ist es in der Privaten Krankenversicherung. Hier bestimmt der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss, welche Leistungen er zu welchen Bedingungen versichern möchte. Von der Basisabsicherung mit Zuzahlungen, bis hin zu Sonderbehandlungen ohne Zuzahlungen kann alles versichert werden.
Die Beitragshöhe ist nicht vom Verdienst abhängig, sondern richtet sich nach den zu versichernden Leistungen, dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, eventuellen gesundheitlichen Dauerschäden und den Bedingungen die der Versicherer bietet. Auch hier zahlt bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber ca. 50 %.
Wer darf eine Private Krankenversicherung wählen
Eine Private Krankenversicherung dürfen Arbeitnehmer dann wählen, wenn sie stabil mindestens drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Diese beträgt 2010 4050 € brutto im Monat.
Alle anderen (Freiberufler, Gewerbetreibende), dürfen ihre Krankenversicherung frei wählen und können sich für eine Private Krankenversicherung entscheiden.
Wechsel innerhalb der Krankenversicherungen
Wer eine Private Krankenversicherung abgeschlossen hat, kann bei Einhaltung der Kündigungsfrist bis 55 Jahre problemlos zu einer anderen Privaten Krankenversicherung wechseln. Dabei muss beachtet werden, dass mit jedem Wechsel das Eintrittsalter höher wird und teilweise auch schon gesundheitliche Probleme bestehen. In der Regel bedeutet jeder spätere Wechsel auch einen höheren Beitrag.
Der Wechsel von einer Privaten Krankenversicherung zur GKV ist nur noch in Ausnahmefällen gestattet. In Normalfall muss der Versicherungsnehmer bei finanziellen Problemen in den Basistarif seiner Privaten Krankenversicherung wechseln, wo er ähnliche Leistungen, wie in der GKV erhält.
Private Krankenzusatzversicherung
Alle Mitglieder von GKV können sich zusätzlich mit bestimmten Leistungen über private Krankenzusatzversicherungen absichern. Auch bestimmte Zuzahlungen können so vermieden werden.
Der Versicherungsvergleich ist in der Privaten Krankenversicherung unverzichtbar
Bei gleichen Ausgangsbedingungen können durch die unterschiedlichen Versicherungsbedingungen und Tarife die Beiträge auch unterschiedlich hoch sein. Da der einmal gewählte Versicherer später kaum wieder gewechselt wird, sollte vor dem Vertragsabschluss ein umfangreicher Vergleich der Anbieter von Privaten Krankenversicherungen erfolgen.