Definition Vollkaskoversicherung
In Deutschland unterliegt jeder Kfz-Halter einer Versicherungspflicht. Eine Vollkaskoversicherung ist eine Erweiterung zur eigentlichen Kfz-Versicherung, die hauptsächlich für die Schäden am eigenen Kraftfahrzeug aufkommt. Automatisch sind bei einer Vollkaskoversicherung die Leistungen aus einer Teilkaskoversicherung mit eingeschlossen. Hat man also sein Auto oder sonstiges Fahrzeug Vollkasko versichert, so ist man im Falle eines Unfalls auf jeden Fall auf der sicheren Seite, denn die Versicherung deckt im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls die Schäden am eigenen Auto ab.
Personengruppe Vollkaskoversicherung
Eine Vollkaskoversicherung hat natürlich in den meisten Fällen einen stolzen Preis, da sie im Schadensfall auch ziemlich viel bezahlen werden. Doch so lohnt sich eine Vollkaskoversicherung nicht für jedermann. Eigentlich ist sie nur für Menschen interessant, die im Besitz eines Neuwagens oder einen zumindest hochwertigen Gebrauchtwagens sind. Wer also einen alten Gebrauchtwagen fährt, für den sind die Ausgaben zu einer Vollkaskoversicherung einfach nicht lohnenswert, da das Auto in einem Schadenfall evtl. nicht mehr einer Reparatur lohnenswert ist.
Vergleich von Vollkaskoversicherungen
Bevor man jetzt allerdings sein Auto Vollkasko versichern möchte, sollte man zunächst verschiedenen Versicherer und deren Konditionen zur Vollkaskoversicherung ansehen. Denn auch ganz im Gegenteil zu einer Teilkaskoversicherung sind die Prämien zu einer Vollkaskoversicherung von der Schadensfreiheitsklasse bzw. des damit zusammen hängenden Rabatts abhängig. In diesem Fall kann es sogar möglich sein, dass eine Vollkaskoversicherung für ein Auto sogar günstiger ist, als eine Teilkaskoversicherung, da die Prozente niedriger sind und die Teilkaskoversicherung nicht an den Rabatten bemessen wird. So sollte man sich vor Abschluss schon eingehend von dem jeweiligen Versicherungsanbieter beraten lassen.
Pflichten des Versicherten
Der Vollkaskoversicherte hat natürlich auch Pflichten zu tragen. So muss er unberechtigten Gebrauch seines Fahrzeugs verhindern, darf das Fahrzeug nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einsetzen und darf auch nicht ohne gültige Fahrerlaubnis fahren. Sollte ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten vorliegen, so braucht die Versicherung keinen Schaden übernehmen und kann die Police kündigen.